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B2B Online-Marketing Blog

Artikel, Tipps und Trends für die B2B-Welt

7. Februar 2012

Datenschutzkonform arbeiten bei der Webanalyse

Kategorie: B2B, Online-Marketing, Webanalyse — Markus Mattscheck

Laut dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten sind Websitebetreiber, die Tracking-Tools nutzen, für deren datenschutzgerechten Einsatz verantwortlich. Aber was bedeutet „datenschutzkonformer Einsatz“ in der Praxis?

Grundsätzlich geht es bei einer datenschutzkonformen Traffic-Analyse vornehmlich um fünf Faktoren: Anonymisierte Nutzungsprofile, Datentrennung, Hinweispflicht, Widerspruchsrecht und Auftragsdatenverarbeitung. Diese wollen wir Ihnen hier näher erläutern.

#1 Anonymisierte Nutzungsprofile
Nutzungsprofile von Besuchern dürfen nur unter einem Pseudonym erstellt werden. Die IP-Adresse ist ausdrücklich kein Pseudonym. Ohne bewusste, eindeutige Einwilligung des Nutzers, darf die vollständige IP-Adresse nicht verarbeitet werden. Eine illegale Verarbeitung ist beispielsweise bereits die Geolokalisierung. Die vollständige IP-Adresse ist ein personenbezogenes Datum. Daher darf sie ohne Einwilligung des Inhabers nicht erhoben oder verarbeitet werden.

#2 Datentrennung
Pseudonyme und personenbezogene Daten müssen stets getrennt gespeichert werden und dürfen nicht zusammengeführt werden.

#3 Hinweispflicht
Auf die Erstellung von Nutzungsprofilen sowie über den Zweck und Umfang der Datenspeicherung muss auf der Website hingewiesen werden. Auf Websites kann der Hinweis zur Datenerhebung und -verarbeitung unter dem Stichwort „Datenschutz“ platziert werden. Diese Hinweise sollten verständlich formuliert und für die Nutzer jederzeit abrufbar sein.

#4 Widerspruchsrecht
Besucher müssen der Erstellung von Nutzungsprofilen widersprechen können, sich also von der Datenerfassung ausschließen können. Der Widerspruch muss vom Seitenbetreiber wirksam umgesetzt werden.

#5 Auftragsdatenverarbeitung
Bei der Web-Analyse durch ein Tool, das die Daten auf externen Webservern verarbeitet, muss ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen dem Unternehmen, das das Web-Analyse-Tool einsetzt und dem Anbieter des Tools geschlossen werden. Dies ist im § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gesetzlich verankert.

Was sollten Unternehmen tun?
Auch wenn die gesetzlichen Grundlagen für eine datenschutzkonforme Traffic-Analyse über das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgegeben sind, sind Abmahnungen und Gerichtsverfahren bei Verstößen die Ausnahme. Datenschutz im Internet wird in Zukunft aber eine noch wichtigere Rolle spielen. Wer sich heute schon mit dem Thema beschäftigt oder gleich eine datenschutzkonforme Traffic-Analyse nutzt, ist auf der sicheren Seite.

Fazit: Wenn Unternehmen eine datenschutzkonforme Webanalyse durchführen möchten, bieten Tools wie WiredMinds, etracker, Google Analytics oder Piwik die Möglichkeit dazu. Auf Onlinemarketing-Praxis finden Sie eine detaillierte Anleitung für eine datenschutzkonforme Webanalyse für etracker, Google Analytics und Piwik mit vielen Hintergrundinformationen zu dem Thema.

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30. März 2009

Leitfaden zum Online-Marketing für den Mittelstand

Kategorie: B2B, Marketing-Strategie, Online-Marketing — Markus Mattscheck

Interessenten auf sich aufmerksam machen, neue Kunden gewinnen und langfristig binden: Nirgendwo können Unternehmen dies effizienter erreichen als im Internet. Mit dem richtigen Online-Marketing-Konzept können dies auch mittelständische Firmen effektiv und zielgenau.

Hierfür bietet ihnen das Internet hervorragende Möglichkeiten, spezielle Zielgruppen ohne teure Streuverluste zu erreichen, mit Interessenten in einen direkten Dialog zu treten und ihre Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen.

Einen kompakten Überblick über die entsprechenden Maßnahmen im Online-Marketing von der Unternehmenswebsite bis zum Suchmaschinen-Marketing, zentrale Erfolgsfaktoren sowie die Erfolgsmessung im Internet gibt der Ratgeber Online-Marketing (PDF) von „Wer liefert was?“.

›› Leitfaden zum Download unter www.wer-liefert-was.de/veroeffentlichungen

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4. September 2008

Exklusiv: Whitepaper zur Web-Usability

Kategorie: B2B, Online-Marketing — Markus Mattscheck

Aktuelle Studien zeigen: Die Nutzerfreundlichkeit (engl. Usability) einer Website trägt maßgeblich zum unternehmerischen Erfolg bei.

Viele Besucher und eine hohe Klickrate auf der Website sind erst dann als Erfolg zu bewerten, wenn sie letztlich auch zum Geschäftsabschluss führen. Für den Erfolg oder Misserfolg der Kundenansprache spielen Aufbau, Gestaltung, Inhalte und die Usability der Unternehmenswebsite eine zentrale Rolle.

Internetnutzer entscheiden nach kurzer Zeit, ob sie eine aufgerufene Internetseite verlassen oder sich weiter informieren. In dieser kurzen Zeit finden die Besucher nur auf übersichtlich gestalteten und strukturierten Websites, also auf Internetseiten mit einer guten Usability, schnell und ohne Umwege die entsprechenden Informationen und Angebote – und brechen nicht vor der gewünschten Angebotsanfrage, der Teilnahme an einem Gewinnspiel oder der Bestellung in einem Online-Shop ab.

Informationen zur Web-Usability bietet das folgende Whitepaper
Jetzt exklusiv das Whitepaper Web-Usability downloaden (PDF 0,8 MB)

Darin erläutere ich die wichtigsten Regeln für eine nutzerfreundliche Website in Sachen Schrift und Design, Navigation und Verlinkungen, Dialogmöglichkeiten und Servicefunktionen. Außerdem gehe ich auf die häufigsten Fehler, Usability-Testmethoden, Webcontrolling zur Messung der Web-Usability und die mit der Pflege des Internetauftritts einhergehende Suchmaschinenoptimierung ein.

Quelle: Wer liefert was?

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