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Artikel, Tipps und Trends für die B2B-Welt

25. Oktober 2011

Erste Hilfe für B2B-Entscheider - Studie vom dfv

Kategorie: B2B, Cross-Media-Marketing, Marketing-Videos — Jens Stolze

Wachsender Druck im Berufsalltag stellt gerade B2B-Entscheider vor immer größere Herausforderungen. Oft müssen wichtige Entscheidungen besonders schnell getroffen werden. Fehlentscheidungen können hier fatale Folgen haben, die das Unternehmen im schlimmsten Fall in den Ruin treiben.

Wie gehen B2B-Entscheider mit diesem Druck um und durch welche Hilfsmittel kann der Entscheidungsprozess vereinfacht werden?

B2B Wertewelten

Wertvolle Informationen liefert die vom Deutschen Fachverlag beauftragte Studie „B2B Werbewelten“. Anhand der tiefliegenden unbewussten Entscheidungsfaktoren von B2B-Entscheidern wurde die Bedeutung von Fachmedien im veränderten Berufsalltag analysiert.

Fachmedien haben als primäre berufliche Informationsquelle schon immer eine Schlüsselrolle gespielt, aber ihre Bedeutung wächst stetig. Sie stehen als unabhängige Informationsquellen zwischen dem Anbieter und dem B2B Entscheider. Sie stärken das Know-How der Entscheider und unterstützen somit beim Entscheidungsprozess.

Fachmedien sind aber nicht nur Informationsquelle, sondern auch Relevanzfilter und Interaktionsverstärker.

Fachmedien sind ein wertvolles Werkzeug zur Reduktion von Komplexität, indem sie den Entscheider unterstützen, wichtiges von unwichtigem zu trennen (Relevanzfilter).
Des Weiteren sind sie sogenannte Interaktionsverstärker, da die Organisation von Interaktion und Austausch als Aufgabe der Fachmedien gesehen werden. Fachmedien liefern Informationen und stellen Plattformen für Interaktionen zur Verfügung. Fachmedien unterstützen Unternehmer, deren Eigenaktivität zu stärken.

Fazit: In allen gesellschaftlichen Bereichen ist ein Trend zur Eigeninitiative zu erkennen. Fachmedien spielen hierbei eine große Rolle, da sie nicht nur wertvolle Informationen liefern, sondern auch durch Soziale Netzwerke Plattformen bieten, durch die die Eigeninitiative durch die zahlreiche Möglichkeiten des direkten Austausches gefördert wird.

Quelle: Deutscher Fachverlag, Video zu den Kernaussagen

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18. Juni 2010

Trends im Dialog-Marketing: mailingtage 2010

Kategorie: B2B, Cross-Media-Marketing, E-Mail-Marketing — Jens Stolze

Die 11. Mailingtage sind vorbei. An zwei Tagen wurden in Nürnberg die neuesten Entwicklungen im klassischen Direkt-Marketing und natürlich auch zum E-Mail-Marketing, Mobile-Marketing und Social-Media ausgetauscht.

Die Trendthemen der Mailingtage 2010 waren Social-Media, Mobile-Marketing und Cross-Media. Meine persönlichen Top 3 Trends für den digitalen Dialog sind die Selektion enger Zielgruppen und damit Senkung des Mailvolumens pro E-Mail-Versand, die Integration von sozialen Medien in die E-Mail- und Online-Marketing-Strategie und die Ausrichtung der Newsletter für die mobile Nutzung auf Smartphones.

Am Abend des ersten Tages wurde der mailingtage Award 2010 verliehen. In drei Kategorien wurden jeweils 5 Kampagnen nominiert (Shortlist). Die Gewinner der begehrten Trophäen wurden vor ca. 200 Teilnehmern bekannt gegeben. Wir von creative360 wurden mit einer Urkunde für herausragendes E-Mail-Marketing ausgezeichnet. Danach wurde auf der Party mit allen Sinnen gefeiert.

Am 08. und 09. Juni 2011 finden dann die 12. mailingtage in Nürnberg statt. Einen Rückblick der mailingtage 2010 erhalten Sie mit dem folgenden Video.

Quelle: mailingtage

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7. April 2009

Praxis: Tipps zum Schutz von Ideen und Konzepten

Kategorie: Allgemein, B2B, Cross-Media-Marketing — Axel Rühl

Kein seltener Fall in der Praxis: Eine Agentur entwirft zum Beispiel ein Konzept. Die Idee wird im Rahmen eines Pitches dem potenziellen Auftraggeber präsentiert. Wenig später geht bei der Agentur die Absage ein.

Der potenzielle Auftraggeber habe sich anderweitig entschieden, d.h. für ein anderes Konzept oder eine andere Agentur. Wiederum einige Zeit später muss die Agentur feststellen, dass ihre seinerzeit eingereichte oder anderweitig präsentierte Kreation ganz oder teilweise in den Medien veröffentlicht wird.

Die nachfolgenden Tipps können helfen, im Hinblick auf die Sicherung von Nachweisen in einem solchen Fall die Rechtsposition der Agentur zu verbessern:

[1] Ideen, Konzepte und Entwürfe sollten immer in Schrift und/oder Bild fixiert werden.

Grund: Nur was durch Schrift oder Bild dokumentiert ist, kann als Vorlage nach § 18 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geschützt sein. Auch der Ursprung der Ideen, Konzepte und Entwürfe lässt sich besser nachweisen, wenn diese einen konkreten Ausdruck in einem Dokument gefunden haben, das die Agentur im Besitz hat. Hierbei ist es ausgesprochen hilfreich, wenn das Dokument vorab bei einem Rechtsanwalt oder Notar hinterlegt worden ist.

[2] Der Kreis der „Mitwisser“ sollte unter Kontrolle gehalten werden.

Grund: Durch die beliebige Mitteilung an eine undefinierte Anzahl von Personen wird der Inhalt der Ideen, Konzepte und Entwürfe offenkundig und ist nicht mehr als Vorlage im Sinne des § 18 UWG schützbar.

[3] Bei der Offenlegung gegenüber Dritten sollten die übergebenen Dokumente als vertraulich gekennzeichnet sein, oder es sollte eine Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung eingeholt werden.

Grund: Die Offenlegung von Ideen, Konzepten und Entwürfen ohne Geheimhaltungsverpflichtung kann zum Verlust des Konzeptschutzes aus § 18 UWG führen. Im Falle eines Falles muss die Agentur zur Überzeugung eines Gerichts neben anderen Voraussetzungen belegen können, dass die eingereichten Unterlagen vertraulich gewesen sind. Bei der Formulierung eines fachmännischen Vertraulichkeitshinweises hilft Ihnen die Anwaltskanzlei Rühl gern weiter.

Gastautor: Axel Rühl, Anwaltskanzlei Rühl

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