Adressausbau für E-Mailings mit Co-Registrierung
Martin Bucher /
4. August 2009 8:41 Uhr /
E-Mail-Marketing, Online-Marketing /




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Erfolgreiche E-Mail-Marketer wissen: Nicht die absolute Größe des Adressverteilers zählt für den Kampagnenerfolg, sondern vielmehr, ob sich in dem Verteiler die richtigen Personen befinden.
Einige Firmen beauftragen spezialisierte Agenturen, die Hilfe beim schnellen Adressaufbau versprechen. Einige davon locken mit „mehr als 40.000 neue Abonnenten pro Monat“. Wie funktioniert das – und ist das überhaupt legal?
Bei den meisten Anbietern für Co-Registrierung wird die Einwilligung zum Erhalt von E-Mail-Werbung häufig mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einen anderen Service gekoppelt. Internetnutzern ist dies jedoch meistens nicht bewusst. Denn entsprechende Hinweise sind vielfach tief in den AGBs oder Teilnahmebedingungen versteckt.
Hand aufs Herz – lesen Sie solche schwerverdaulichen Texte wirklich durch? Zudem würden Sie hier wahrscheinlich nur erfahren, dass Sie zukünftig E-Mail-Werbung von irgendwelchen „Partnerunternehmen“ bekommen werden.
Was früher einfach nur gemein dem Empfänger gegenüber war und viele Spam-Beschwerden produzierte, ist seit der BDSG-Novelle illegal.
Neue Situation durch die BDSG-Novelle: Denn seit der BDSG-Novelle muss der Empfänger seine Erlaubnis zum Erhalt von E-Mail-Werbung explizit erteilen. Implizit durch die Teilnahme an einem Online-Dienst oder Gewinnspiel, durch Akzeptieren der AGBs oder Teilnahmebedingungen gilt jetzt nicht mehr. Es darf auch nicht pauschal auf Partnerunternehmen verwiesen werden. Stattdessen müssen alle Unternehmen namentlich aufgeführt werden, von denen zukünftig E-Mail-Werbung erwartet werden muss.
Unverständlich finde ich, dass viele bei der Co-Registrierung auf das im E-Mail-Marketing altbewährte Double-Opt-In Verfahren verzichten. Ohne dieses Verfahren ist es teilweise unmöglich, im Streitfall die Werbeerlaubnis nachzuweisen. Und ohne diesen Nachweis kann Co-Registrierung nicht rechtskonform umgesetzt werden.
Es gibt sie leider noch, die schwarzen Schafe unter den Adressdienstleister. Diese und deren Kunden sind oft gescholtene Namen in Internetforen zum Thema „Spam“. Möchten Sie sich wirklich den Ruf Ihres Unternehmens durch solche Adressen verspielen?
Falls Sie nicht auf Co-Registrierung verzichten möchten, so schauen Sie sich Ihren Adressdienstleister genau an: Falls dieser Co-Registrierung hauptsächlich über Gewinnspiele betreibt, würde ich dringend abraten. Lassen Sie sich genau erklären, wie die Werbeerlaubnis nachgewiesen werden kann. Am besten Sie vergewissern sich zudem auf den Co-Registrierungsseiten des Adressdienstleisters, ob dieser auch tatsächlich die Werbeerlaubnis explizit einholt und die Partnerunternehmen detailliert auflistet. Bestehen Sie unbedingt auf Double-Opt-In. Werfen Sie auch einen Blick in die Referenzliste: Befinden sich dort seriöse Kunden aus Ihrer Branche? Kontaktieren Sie doch mal einen Referenzkunden und erkundigen sich, wie zufrieden er mit dem Anbieter ist.
Auch ohne Co-Registrierung können Sie sich und Ihre Produkte bei Ihrer Zielgruppe im Internet bekannt machen und für ein Abonnement Ihres Newsletters begeistern. Das ist gar nicht so schwer, wie manche glauben mögen. Auch hier können Spezialagenturen helfen. Einen ersten Einblick erhalten Sie in meinem Blogbeitrag „Woher kommen die Adressen für Ihre Werbemails?“.
Quelle: Inxmail
Es wird einfach viel zu wenig für die Adressgewinnung gemacht! Dabei kann man mit einfachen Mitteln auch an Qualitativ gute Adressen dran kommen! http://blog.orangemarketing.de/2009/03/24/printmail-und-e-mail-aktionen-korrekt-kombinieren-und-e-mailadressen-mit-opt-in-generieren/