Derzeit unzulässig: Webanalyse mit Google Analytics
Webanalyse mit Google Analytics

Derzeit unzulässig: Webanalyse mit Google Analytics

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Nutzung von Google Analytics nach aktuellem Kenntnisstand und einem Beschluss der obersten Datenschutzbehörden von Ende November unzulässig ist.

Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten nur eindeutiger und mit bewusster Einwilligung des Nutzers zulässig.

Mit Beschluss vom 26.11. ist folgendes (auch gem. TMG) zu beachten :

„Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.“

„Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist. (…)“

Unserer Ansicht wird Google in Kürze reagieren und eine datenschutzrechtlich zulässige Variante von Google Analytics anbieten oder der Gesetzgeber wird sich mit der Frage beschäftigen, ob es sich bei IP-Adressen tatsächlich um personenbezogene Daten handelt.

Tipp: Sofern Sie Google Analytics einsetzen, empfehlen wir Ihnen, diesen Sachverhalt schnellstmöglich intern und/oder mit Ihrem Rechtsanwalt zu besprechen.

Quelle: Beschluss als PDF, via SEO Marketing Blog und Gründerszene

Veröffentlicht von Jens Stolze
Geschäftsführer
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5 Kommentare
  • Derzeit ist mir nichts neues bekannt. Ich bin jeoch kein Rechtsanwalt. Mein Rat: Bitte in einschlägiger Fachliteratur recherchieren oder beim Anwalt Ihres Vertrauens nachfragen.

  • Gibts diesbezüglich einen neuen Kenntnisstand? Würde mich doch brennend interessieren wie die aktuelle Rechtslage ist…

  • so ein Unsinn! Auf Grund von IP’s kann ich dauerhaft gar nichts tracken. Immerhin wird ein Grossteil der IP’s dynamisch vergeben. Private Daten wie Adresse, usw. kann man nur herausbekommen, wenn Strafanzeige gegen einen Nutzer gestellt wird. Das Carrier die IP’s auch nach einem Re-Connect / Zwangstrennung nicht ändern, kann nicht zur Last von Seitenbetreibern sein. Sollen Sie doch die Carrier dazu zwingen, die IP’s zum Schutz der Nutzer häufiger durchzuwechseln. Das würde mehr bringen.

    Letzendlich kann ich einen Nutzer aber auf Grund seine Konfig doch immer wieder erkennen. Die Kombination macht die Erkennung und wenn die IP rausfällt, dann werden andere Möglichkeiten gefunden die Nutzer genauer zu tracken, z.B. mehr Daten aus den Tcp/ip Datenpacketen zu ziehen.

  • Wichtiges Thema, denn IP-Nummern sind höchstwahrscheinlich als personenbezogene Daten anzusehen. Ein weiters Problem ist, dass diese von Google im Ausland gespeichert werden.
    Aus diesem Grunde haben wir Google Analytics nach Rücksprache mit unserer Fachanwältin bereits von unseren Webseiten verbannt.

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