Ende Januar ahndete Google die von einer SEO-Agentur verwendeten Link-Building-Maßnahmen und verschonte auch dessen Kunden nicht. Ergebnis: Kunden, die zuvor mit Toppositionen im Index glänzten, waren in der Folge nur noch auf der vierten Suchergebnisseite zu finden.
Das Magazin Internet World Business befragte namhafte Experten zu diesem Thema. Drei wichtige Kommentare haben wir für Sie aufgefasst:
Wer eine #1-Platzierung garantiert, ist unseriös
„Ein wichtiges Indiz für eine seriöse SEO-Agentur sind ihre Referenzen und die Antworten (…)“ auf Fragen nach Erfahrungen, zu erwartende Ergebnisse und die Erfolgsauswertung. „Ein SEO-Dienstleister sollte auch in der Lage sein, klar und genau darzulegen, welche Änderungen an der Kunden-Website vorgenommen werden sollen. Fakt ist, dass niemand eine Platzierung an erster Stelle bei Google garantieren kann – wer das tut, ist absolut unseriös und sollte gemieden werden.“ Lena Wagner, Pressesprecherin, Google Deutschland
Transparenz der Arbeit und Selbstverpflichtung
„Der Fall SEO Line bestätigt die Linie des Arbeitskreises Suchmaschinen-Marketing im BVDW, für mehr Transparenz im Optimierungsmarkt Sorge zu tragen. Deswegen zertifizieren wir SEO-Agenturen und geben den Kunden eine wichtige Entscheidungshilfe. Wir prüfen nicht nur die Kundenzufriedenheit, sondern verpflichten die Partner vor allem zu seriöser Arbeit. (…)“ Philipp von Stülpnagel, Leiter Arbeitskreis SEM/SEO im BVDW
Feedback gegenüber dem Kunden zu den SEO-Methoden
„Nach meiner Auffassung hat ein SEO, der Methoden einsetzt, die den Google-Richtlinien zuwiderlaufen, dies zuvor seinem Kunden mitzuteilen. Sonst haftet der Dienstleister, wenn Google die Kundensite aufgrund von SEO-Regelverstößen abstraft. Was Googles Recht auf Sanktionen angeht, so liegt dazu keine höchstrichterliche Rechtsprechung vor. Ich gehe davon aus, dass Google Seiten delisten darf, wenn sie gegen die AGB verstoßen. (…)“ Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT-Recht, Wiesbaden
Quelle: Internet World Business, Ausgabe 5/2009
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[…] kann mit “legalen” Mitteln einen 1. Platz garantieren. “Drei Kommentare“beschreibt, wie Experten solche Fäle kommentieren. Share and […]
Dem kann ich nur beipflichten. Viele B2B’ler übernehmen die Off-Page-Optimierung selbst. Oftmals erfolgt eine Trennung zwischen On-Page-Optimierung (konzeptionell), On-Page-Optimierung (technische Umsetzung) und dem Aufbau von externer Verlinkung (Off-Page-Optimierung).
Meiner Meinung nach kann eine Agentur nur (!) in die Pflicht genommen werden, wenn diese alle Maßnahmen aus einer Hand umsetzt, eine klare Ziel-/Pflichtvereinbarung besteht, und der Kunde „keinen SEO-Finger“ rührt. Dann wäre klar, dass bei einer Abstrafung durch Google die Agentur anzusprechen wäre.
Ob es dann wirklich an unseriösen Methoden der Agentur liegt, ist jedoch fraglich und muss geprüft werden.
Der dritte Punkt ist ganz interessant. Solche Aspekte werden i.d.R. ja vertraglich von der SEO-Agentur ausgeschlossen – und das z.T. zu Recht.
Wenn man ausgeschlossen wird, erhält man von Google ja meistens keine eindeutige Antwort, was der Grund für die Abstrafung ist. Es könnte ja auch der Kunde sein, der nebenbei ein paar Links kauft. Es könnte aber auch sein, dass mit der Optimierung alles stimmt, aber trotzdem irgendein Google-Filter greift.
Das andere Problem, das ich sehe: Die Google-Richtlinien ändern sich ja auch mal. Früher stand da drin, dass Einträge in Kataloge wichtig sind – heute nicht mehr. Ein bestehender Katalogeintrag von früher könnte also gegen die Agentur ausgelegt werden, obwohl es damals OK war.
Also: Rechtlich ist das mit Sicherheit ein spannendes Thema, aber in der Praxis dürfte das alles sehr sehr schwierig werden.