Fast jedes Unternehmen leidet unter Fremdregistrierungen im eigenen Namensraum (sog. Cybersquatting). Die Richtlinien der Vergabestellen, die die Registrierung von beliebigen Namen durch jedermann erlauben, machen es den Grabbern sehr leicht.
Die weltweit registrierten Domainzahlen stiegen von ca. 50 Mio. im Jahre 2004 auf 150 Mio. Anfang 2008. Dieses Wachstum hat mitunter einen wesentlichen Hintergrund: Die Monetarisierung des Traffic auf Basis von Vertippern und des Domaingrabbing.
Sollte Sie der Zufall oder eine detaillierte Analyse auf Namensverletzungen gestoßen haben, dann werden auf der rechtlichen Seite zwei Arten der Konfliktlösung unterschieden:
(1) Streitigkeiten werden der örtlichen Gerichtsbarkeit überlassen. Dies ist z.B. in Deutschland für .DE Domains der Fall. Zusätzlich haben Rechteinhaber die Möglichkeit, einen Dispute-Eintrag bei der DENIC zu stellen.
(2) Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht (z.B. bei der WIPO). Diese Möglichkeit gibt es für die generischen Endungen (z.B. .COM) und ca. 50 weitere Länderendungen, sowie unter dem ADR-Verfahren für .EU Domains.
Eine schnellere und u.U. auch kostengünstigere Methode kann es sein, einen Mittler anonym auf den Domaininhaber anzusetzen, und die Domain zurückzukaufen. Setzen Sie auf jeden Fall ein Monitoring für die betroffenen Domains ein, um über Änderungen bzgl. Inhaber oder Inhalte schnellstmöglich informiert zu werden. Sie sollten auch eine umgehende Beweissicherung über die Nutzung der betroffenen Domain(s) einleiten.
Eine Kontaktaufnahme über die Rechtsabteilung/Rechtsanwalt bietet sich bei Namensverletzungen an (z.B. Abmahnung), über einen neutralen Dritten bietet sich an, wenn das Unternehmen keine namensrechtlichen Ansprüche geltend machen kann, über den Export/Vertrieb bietet sich an, wenn die betroffene Domain von einem Ihrer Händler registriert ist.
Quelle: managed IP