Es wurde schon vielfach in der Presse und anderen Blogs darauf hingewiesen und ich möchte an dieser Stelle auch nochmals an Ihr eMail-Marketing appellieren.
Seit Jahresbeginn (01.01.2007) müssen auch eMails die gesellschaftsrechtlichen Pflichtangaben wie z.B. Firmenname, Anschrift, Hauptsitz, Steuernummer, Handelsregistereintrag und Name des Geschäftsführers oder Inhabers enthalten. Fehlen die vorgeschriebenen Angaben, kann das zuständige Registergericht ein Zwangsgeld von bis zu 5.000 Euro verhängen.
Aber – auch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände können Unterlassungsansprüche geltend machen und abnahmen, so das Fazit von Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider, Experte für Wettbewerbsrecht in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für die Anwaltspraxis.
Daher sollten Sie als Unternehmer oder Marketingleiter Ihre eMail-Korrespondenz auf die neu gefassten Vorschriften anpassen. Diese können von Rechtsform zu Rechtsform abweichen. Befragen Sie daher auch Ihre betreuuende eMail-Agentur oder B2B Online-Marketing Agentur und/oder Ihren Rechtsanwalt.
Quelle: acquisa