Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgericht Bamberg sind auch unverlangt zugesandte Werbe-Mails gegenüber Gewerbetreibenden unzulässig.
Das hat das OLG Bamberg in einem aktuellen Urteil entschieden (AZ 3U 363/05). Demnach ist eine Zusendung nur dann erlaubt, wenn „zumindest konkrete Anhaltspunkte die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung des Empfängers rechtfertigen“.
Allein aus der gewerblichen Tätigkeit des Empfängers könne eine solche mutmaßliche Einwilligung nicht abgeleitet werden.
Erst kürzlich wurde mir eine unaufgeforderte eMail eines Computer-Händlers zugesandt, die weder personalisiert versandt wurde, noch die Verbindung zu diesem Unternehmen ersichtlich gewesen ist. Zudem konnte mir dieses Unternehmen auch nach Rücksprache die Quelle der eMail-Adresse nicht nennen. Dazu kommt, dass die eMail als BCC-Mail versandt wurde. Eine m.E. viel zu unseriöse Handlungsweise für ein sonst seriöses Unternehmen.
Quelle: onetoone.de